Satzung

Vereinssatzung des 4 Pfoten Stutensee e.V.

Vereinssatzung

Die Satzung des Kleinhundevereins 4 Pfoten Stutensee e.V. regelt die Grundlagen unseres Vereinslebens.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „4 Pfoten Stutensee". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.". Der Sitz des Vereins ist Stutensee. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der artgerechten Haltung und Ausbildung von Kleinhunden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Durchführung von Ausbildungskursen für Kleinhunde und deren Halter
  • Organisation von Veranstaltungen rund um den Kleinhund
  • Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit Hunden
  • Pflege der Gemeinschaft unter Kleinhundehaltern

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich und muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die aktuellen Beiträge finden Sie auf unserer Mitgliedschaftsseite.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen.

§ 8 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Tierschutzes.

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Darstellung der Satzung. Die vollständige, rechtsgültige Satzung kann beim Vorstand angefordert werden.